Tatsächlich mehr als man denkt! Das zeigt ein Blick in das preußische Polizei-Strafgesetz von 1851. Dort heißt es in Paragraf 34: „Bei unbesetzter Droschke, auch des Abends beim Nachhausefahren, muss ...
Leuchtend orangerote Hinterflügel, die Feinde abschrecken sollen: Oft ist der „Schmetterling des Jahres“ erst zu entdecken, wenn er auffliegt - obwohl er zu den größten Nachtfaltern Europas gehört.